Unternehmers-Steuern







  • Gekürzte Pendlerpauschale ist unwirksam - So reagieren Sie jetzt
  • Steuerbescheinigung ab 1.1.2009 richtig ausstellen
  • Kleinste Rechnungs-
    fehler können Sie Ihren Vorsteuer-
    abzug kosten
  • 19-Punkte-Checkliste für Ihre Lohnbuchhaltungs-arbeiten

Den Dienstwagen besteuern:
So machen Sie alles richtig!


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Nie wieder teuere Fehler bei der Besteuerung des Firmenwagens!
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Aber Achtung: Dieses einmalige Angebot gilt nur bis zum 07.09.2010!

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Wenn Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen, haben Sie bei der Besteuerung 2 Möglichkeiten:

1. Führung eines Fahrtenbuches
2. Den Privatanteil nach der 1% Methode abrechnen

So weit so einfach. Aber: Was ist eigentlich wenn Ihr Mitarbeiter mit seinem Dienstwagen einen Unfall hat? Der Wert des Wagens sinkt dann! Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Verschuldet ein Mitarbeiter einen Unfall mit seinem Dienstwagen und verzichtet der Arbeitgeber auf einen entsprechenden finanziellen Ausgleich, so stellt dieser Verzichte auf Schadensersatz einen zusätzlichen geldwerten Vorteil bei Ihrem Mitarbeiter dar. Was bedeutet das? Lesen Sie hier weiter

Laden Sie sich jetzt kostenlos unseren Spezialreport „Besteuerung von Firmenwagen: Rundum informiert und beraten“ herunter!

Doch Vorsicht – „Unternehmenssteuern aktuell“ deckt auf: 1% Methode kann nachteilig sein!

Fall: Ihr Mitarbeiter fährt einen etwas älteren Dienstwagen, der bei der Anschaffung aber viel Geld gekostet hat, im Unterhalt aber nicht mehr so teuer ist. In diesem Fall sind die 1% des Listenpreises, die sie monatlich als (fiktive) Einnahmen buchen, um die Privatnutzung pauschal abzugelten, oft höher als die tatsächlichen Ausgaben für das Fahrzeug.

Jetzt tritt der Effekt ein, dass Sie mit der 1%-Regelung höhere (fiktive) Einnahmen erfassen, als Ihnen Ausgaben gegenüber Stehen. Die Firmenwagenregelung würde zu einer weiteren Steuerbelastung führen. Allerdings gilt hier die so genannte Deckelung: Die fiktiven Einnahmen werden nur in Höhe angesetzt, in der auch die Ausgaben abzugsfähig sind. Im Klartext: Der Firmenwagen wirkt sich steuerlich nicht aus!

Weisen Sie dem Finanzamt dagegen nach, dass Sie den gleichen Wagen z. B. nur zu 45% betrieblich nutzen, können Sie die 45% der tatsächlichen Fahrzeugkosten steuerlich geltend machen.

Eine Beispielrechnung in „Unternehmens-Steuern aktuell“ zeigt,
wie Sie bares Geld sparen können!

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Nur 3 Schritte und Sie sind auf der betriebsprüfungssicheren Seite!

  1. Aktuelle Ausgabe von "Unternehmens-Steuern aktuell" anfordern.
  2. Ihre Gestaltung gleich mit den aktuellen Tipps überprüfen.
  3. Anpassen – Fertig.

 

Ihr kostenloser und risikoloser GRATIS-Test lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Denn wenn Sie nur eine einzige Gestaltung nutzen, einen einzigen Tipp umsetzen – oder einen einzigen Fehler vermeiden - hat sich Ihr GRATIS-Test mehr als gelohnt für Sie!

Ich bin überzeugt: Ihre Anforderung der kostenlosen Test-Ausgabe von „Unternehmens-Steuern aktuell“ und des exklusiven GRATIS-Geschenks „Besteuerung von Firmenwagen: Rundum informiert und beraten“ ist die beste Entscheidung, die Sie im Steuerjahr 2009 fällen!

 

Deshalb: Klicken Sie gleich hier und der neue Informationsbrief „Unternehmens-Steuern aktuell“ kommt dann sofort GRATIS zu Ihnen!

Was bietet „Unternehmens-Steuern aktuell“ sonst noch:

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Was bietet „Unternehmens-Steuern aktuell“ sonst noch.

Vielleicht möchten Sie ja zunächst wissen, was „Unternehmens-Steuern aktuell“ Ihnen neben den wichtigsten Informationen, Spar- und Gestaltungstipps rund um das Thema Unternehmenssteuern noch bietet. Das werde ich Ihnen sofort verraten:

Das Bundesfinanzministerium meldet Umsatzsteuerausfälle in Milliardenhöhe, weil Betrüger durch fingierte Umsatzsteuervoranmeldungen Erstattungen erschleichen. Die Zeche zahlen alle. Um die schwarzen Schafe zu erwischen, intensiviert die Finanzverwaltung ihre Anstrengungen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass auch die ehrlichen Unternehmer verstärkt mit Betriebsprüfungen zu rechnen haben.

Mit diesen Tipps sichern Sie
sich Ihren Vorsteueranspruch!

Aufgrund der angeblichen Verluste im Milliardenhöhe durch Umsatzsteuerbetrug, hat der Finanzminister ein verschärftes Vorgehen der Finanzämter angekündigt.

Und er wird seine Ankündigung wahr machen!

Nicht nur die Betrüger müssen die Konsequenzen tragen, sondern auch die ehrlichen Unternehmen. Der Fiskus sieht genau hin und die Zahl der Prüfungen soll weiter steigen.

Beispiele gefällig?

Die Zahl der Lohnsteuer-Außenprüfungen wird steigen!
 
Die Umsatzsteuer-Nachschauen sollen ausgeweitet werden.
 
Umkehr der Beweislast bei Steuergestaltungen: Nicht mehr das Finanzamt muss nachweisen, dass Sie gegen das Gesetz handeln. Sie müssen nachweisen, das Sie im Sinne des Gesetzes handeln.
 
Klammheimlich werden Steuerfallen in die Gesetze eingebaut, die Sie kennen müssen. Ich stelle Ihnen gleich ein „harmloses“ Beispiel vor. Und dann andere, die Sie möglicherweise erschrecken werden. Doch zum Glück habe ich ja nicht nur schlechte Nachrichten für Sie. Es gibt auch gute: 
 

Der Fiskus sieht genauer hin

Ab 2009 sollen nach den Vorstellungen des Finanzministers die Betriebsprüfer höhere Mehrsteuern in die Staatskassen beisteuern, als in der Vergangenheit.

Ziel ist hier vor allem, Manipulationen aufzudecken. Dabei fallen natürlich auch fehlerhafte Belege/Rechnungen auf, bei denen Sie Ihren Vorsteueranspruch verlieren können. Aber auch Ihre Reisekostenabrechnungen und Bewirtungsaufwendungen stehen im Fadenkreuz des Fiskus.

Der Finanzminister: „Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, muss selber wissen, was er tut.“

Die Unternehmensteuerreform bringt positive und negative Veränderungen:

  • Ansparabschreibungen: Verzinsung geändert
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Abschreibung geändert
  • Degressive Abschreibung: gestrichen

Und das ist längst nicht alles!

Wichtig ist:
Nur wenn Sie sich JETZT auf diese Entwicklung vorbereiten, werden Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder als der für die Unternehmens-Steuern verantwortliche Finanzbuchhalter auf der sicheren Seite sein!

Mein Tipp:
Nutzen Sie die aktuellen Informationen aus „Unternehmens-Steuern aktuell“ – dem Informationsdienst, denn hier erhalten Sie praxiserprobte Gestaltungen!


Lesen Sie monatlich auf 8 Seiten klipp und klar:

Was die neuesten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) für Sie bedeuten.
 
Welche Möglichkeiten neue Gesetze beinhalten – und wie Sie sie für Ihr Unternehmen nutzen.
 
Wie Sie bei der Umsatzsteuer nicht draufzahlen.
 
Wo Sie Steuern gestalten (natürlich im grünen Bereich ...).
 
Auf welche Stammtisch-Steuermärchen Sie nicht hereinfallen dürfen.
 
Was Sie sich von keinem Prüfer gefallen lassen brauchen.
 

Und das Beste: Sie können sich vollkommen kostenlos und ohne jedes Risiko persönlich davon überzeugen, was mein Informationsdienst „Unternehmens-Steuern aktuell“ für Sie leistet. Denn ich sende Ihnen die aktuelle Ausgabe GRATIS!

 

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GRATIS-Test-Exemplar von „Unternehmens-Steuern aktuell“ erhalten möchten.

Also zögern Sie nicht länger!

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Wenn Sie mit mir übereinstimmen, dass es heute wichtiger denn je ist, permanent auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu sein, dann fordern Sie Ihr persönliches GRATIS-Test-Exemplar von „Unternehmens-Steuern aktuell“ jetzt an!

 

Mit den besten Grüßen

Guido Ems
Guido Ems
Herausgeber

 

PS:Testen Sie „Unternehmens-Steuern aktuell“ jetzt 30 Tage lang. Nutzen Sie schon während Ihres 30-Tage-GRATIS-Tests das gesamte Leistungspaket von „Unternehmens-Steuern aktuell“:

Haben Sie Fragen zu einzelnen Beiträgen? Kein Problem: Nach Erhalt der GRATIS-Ausgabe steht Ihnen das Redaktionsteam für Rückfragen zur Verfügung.
Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Online-Datenbank im Internet. Praktische Übersichten, Anträge und Musterformulare stehen hier zum kostenlosen Download bereit. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Ihrer GRATIS-Ausgabe.
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Und das sagen unsere zufriedenen Leserinnen und Leser
von „Unternehmens-Steuern aktuell“!

Für mich in der Zentralbuchhaltung der Piening GmbH ist es von großer Bedeutung, dass ich aus „Unternehmens-Steuern aktuell“ die Informationen und relevanten Änderungen zeitnah bekomme, umsie dann innerhalb des Unternehmens an andere Abteilungenweiterzugeben. Ganz wichtig für unseren Lohnsteuerbereich war z.B. der Artikel über die Zuschüsse zu Fahrtkosten oder dasThema Bewirtungsrechnungen in der vorletzten Ausgabe. Dabei sind dieInformationen so geschrieben, dass nicht nur Fachleute, sondern auchsteuerrechtliche „Laien“ damit etwas anfangen können.Mit „Unternehmens-Steuern aktuell“ haben wir einen optimalen Ratgeber, der uns rundum mit wenig Zeitaufwand auf dem aktuellsten Stand hält.

Angela Richter, Piening GmbH, Bielefeld


Bei „Unternehmens-Steuern aktuell“ finde ich nicht nur alle wichtigen Infos für mich alsSteuerberaterin auf 8 Seiten zusammengefasst, ich nutze diesen Dienstauch als Vorlage für Informationsschreiben für meineMandanten. Für mich bedeutet „Unternehmens-Steuern aktuell“ eine permanente und optimale Weiterbildung mit minimalem Zeitaufwand.

Ilse Pforr, Steuerberaterin, Dippach

100 % Vertrauensgarantie für meinen GRATIS-Test

Bitte senden Sie mir deshalb kostenlos die neueste Ausgabe von „Unternehmens-Steuern aktuell“, die ich auf jeden Fall behalten darf, umgehend zu. Wenn ich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ersten Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Postkarte oder E-Mail genügt), erhalte ich 16 mal pro Jahr die neueste Ausgabe von „Unternehmens-Steuern aktuell“ zum günstigen Preis von nur 19,95 € pro Ausgabe zzgl. 1,50 € Versandkosten – jeweils 8 Seiten. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jederzeit zum Ende des Bezugsjahres möglich.

 

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